Hintergrund
Seit 2015 hält der Abgasskandal die Rechtsanwälte in Atem. Die Zahl der Geschädigten und damit der Mandanten wächst weiterhin von Tag zu Tag an. Immer neue Erkenntnisse und KBA Rückrufe führen zu weiteren Anfragen seitens Mandanten. Damit steigt auch die zu erwartende Kostenlast für die Rechtsschutzversicherer in Größenordnungen, mit denen diese nicht gerechnet haben.
Viele Rechtsschutzversicherer versuchen diese Kostenlast durch meist unbegründete Ablehnung der Deckungszusagen Herr zu werden, welches nur durch ein konsequentes Vorgehen gegen die Rechtsschutzversicherer – bis hin zu Deckungsschutzklagen (DSK) – beseitigt werden kann. Mandanten, die das Kostenrisiko einer Deckungsschutzklage nicht tragen wollen oder können, müssen dann meist auf die Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller verzichten und die Kanzlei verliert das Mandat. Mit einer entsprechenden Deckungsklage gegen die jeweilige Versicherung können Sie dem vorbeugen und Ihren Mandanten zu der ihnen zustehenden Deckung verhelfen – hierzu bietet Ihnen bzw. Ihren Mandanten Claimback eine Prozesskostenfinanzierung.
Mehr lesen →
100%
Prozesskostenübernahme
Sofern eine Aussicht auf Erfolg gegeben ist und das Mandat die entsprechenden Kriterien erfüllt (siehe unten), tragen weder Sie als Kanzlei noch Ihre Mandantschaft ein Kostenrisiko.
Lassen Sie ihre Fälle überprüfen
Gemeinsam mit KAP überprüfen wir, ob Ihre Akten für eine etwaige Deckungsschutzklage in Frage kommt – ohne Kostenrisiko.
Kompetente Vertretung
KAP vertritt bundesweit tausende Diesel-Fahrer gegen die Hersteller und führt in diesem Zusammenhang regelmäßig erfolgreiche Deckungsklagen gegen die Versicherer (diverse Urteile können Sie auf unserer Webseite abrufen).